Im Bereich des Bankrechts konkurrieren die Ansprüche von Kreditinstituten und Kunden. Insoweit können wir Sie bei der Prüfung Ihrer Verträge, bspw. über Darlehen, Kredit, Grundschulden, Bürgschaft, Abtretung oder Sicherung u.v.m., unterstützen. Wir helfen Ihnen bei unberechtigter Inanspruchnahme oder machen die Ihnen zustehenden Rechte aus den Verträgen geltend. Auch für Kreditinstitute selbst können wir Unterstützung bei der Geltendmachung von Forderungen anbieten, im Verhältnis zu anderen Banken oder gegenüber (insolventen) Kunden. Wir unterstützen gerne bei der Durchsetzung der Forderung, im Bereich der Vollstreckung (Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung) oder im Falle von Insolvenzen (zB Forderungsanmeldung).
Soweit Geldanlagen nicht zum erhofften Gewinn geführt haben und dies auf falsche oder schlechte Beratung zurückzuführen ist, können wir für Sie Schadensersatz im Bereich der Anlageberatung geltend machen. Wir unterstützten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Prospekthaftung oder aufgrund irreführender Werbung. Oft ist auf bestehende Risiken nur unzureichend oder gar nicht hingewiesen worden, so dass es sich lohnen kann, Schadensersatz beim Berater geltend zu machen – gerade wenn die gesamte Investition verloren wurde.